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AGB's

1.  GELTUNGSBEREICH

 

1.1      Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.   

1.2     Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.3     Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. UMFANG DES AUFTRAGS

 

2.1     Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2    Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

3. AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS

  

3.1     Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – informieren.

3.2    Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind.

 

  

4. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS

 

4.1     Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes, gegenüber Dritten.

4.2    Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

5. GEWÄHRLEISTUNG

 

5.1     Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

5.2    Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

6. HAFTUNG / SCHADENERSATZ

 

6.1     Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

6.2    Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens aber innerhalb von 1 Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden. 

6.3    Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

6.4    Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

7. GEHEIMHALTUNG

 

7.1     Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Auftrags Informationen vom Auftraggeber erhalten oder für diesen entwickeln. Dies können im Zusammenhang mit dem Auftrag oder mit Ratschlägen für den Auftraggeber oder dem Betreten der Räumlichkeiten und Einrichtungen des Auftraggebers, der Teilnahme an Konferenzen und Besprechungen oder dem Zugang zu Dokumenten, Materialien, IT-Systemen oder anderen Informationen des Auftraggebers (ob schriftlich, mündlich oder durch elektronische Datenübertragung) erfolgen. Einige oder alle dieser Informationen können vertrauliche Informationen und nicht allgemein bekannt sein oder sie sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich („vertrauliche Informationen“).

7.2    Der Auftragnehmer stimmt zu, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

7.3    Der Auftragnehmer darf vertrauliche Informationen ohne die vorherige Genehmigung des Auftraggebers nicht kopieren, vervielfältigen oder offenlegen, es sei denn, die Offenlegung ist durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben. In einem solchen Fall konsultiert der Auftragnehmer zunächst den Auftraggeber um die angemessenen Anforderungen des Auftraggebers hinsichtlich der vorgeschlagenen Form, des Zeitpunkts, der Art und des Umfangs der Offenlegung zu berücksichtigen.

7.4    Alle vertraulichen Informationen werden vom Auftragnehmer nur zur Beratung oder Durchführung relevanter Vereinbarungen und/oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen für den Auftraggeber und nicht für andere Zwecke ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers verwendet.

7.5    Der Auftragnehmer unternimmt alle angemessenen Schritte, um die Sicherheit vertraulicher Informationen in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle zu gewährleisten und unbefugten Zugriff durch Dritte zu verhindern. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er feststellt, dass vertrauliche Informationen an unbefugte Dritte weitergegeben wurden.

7.6    Die Bestimmungen zur Geheimhaltung gelten auch für Dritte, wenn der Auftragnehmer die ihm obliegenden Aufgaben teilweise durch diese erbringen lässt.

 

8. HONORAR

 

8.1     Nach Erteilung des Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlungsrechnung für das vereinbarte Honorar in der Höhe von bis zu 50% des Auftragswertes zu legen. Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenrechnungen zu legen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

8.2    Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

8.3    Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

8.4    Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Etwaige bereits durchgeführte Anzahlungen bleiben hiervon unberührt und werden von Auftragnehmer an den Auftraggeber nicht rückerstattet.

8.5    Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche des Auftragnehmers wird dadurch aber nicht berührt.

 

 

9. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG

 

9.1     Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden. 

 

10. DAUER DES VERTRAGES

 

10.1   Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Auftrags.

10.2  Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

11.1     Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

11.2    Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.3    Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.

 

12. MEDIATIONSKLAUSEL

 

12.1    Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

12.2   Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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